Satzung

   
 


 

 

pro-ST*

Satzung

Gästebuch

Bilder

Links

Intern

 


     
 

Satzung

 

1.         SOS – Eine Marke©

§1: Der Name „SOS-drinkt it yourself“ ist urheberrechtlich geschützt und deshalb nur unter Erlaubnis des Stammtisches benutzbar, ansonsten werden wir dies strafrechtlich verfolgen.

§1.1: Das Benutzen unseres Schlauches und der Rockwürste ist nur unter Einwilligung des Stammtisches gestattet. Sollten diese Gegenstände ohne Erlaubnis in Anspruch genommen werden, gilt dies als Diebstahl und wird strafrechtlich verfolgt.

§1.2: Der unerlaubte Verzehr jeglicher dem Stammtisch gehörender Lebensmittel/Spirituosen ist ohne Erlaubnis verboten. Bei Verstoß werden wir dies sofort der Polizei melden.

 

2.   Allgemeines:

 

§2:  Es gilt den Monatsbeitrag von 5 € beim Kassenwart pünktlich(*1) zu entrichten. 

§2.1: Der Stammtisch findet jeweils am 3. Samstag des Monats statt, die Mitglieder haben pünktlich(*1) zu erscheinen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Strafe zu bezahlen. (Weiter unter „Strafen“)

§2.2: Die Identifikation mit unserem Stammtisch ist höchstes Gebot, wer sein Stammtisch-Polo (Stammtisch-Hemd) nicht trägt, wird deshalb mit einer Geldstrafe(*2) verwarnt. (Weiter unter „Strafen“)

§2.2.1: Unsere Stammtisch-Polos (Stammtisch-Hemden) sind ehrwürdig und hochachtungsvoll zu tragen. Mutwillige Zerstörung dieser wird deshalb mit einer Strafe belegt. Auch das Beschmutzen oder Verunstalten unserer Polo-Shirts wird geahndet. (Weiter unter „Strafen“)

§2.3: Der Stammtisch ist wie eine Familie zu betrachten, Beleidigungen(*3) sind zwar erwünscht, müssen aber mit einer Strafe geahndet werden. ( Weiter unter „Strafen“)

§2.4: Phrasen(*4) (Weiter unter „Strafen“)

§2.5: Sollte einem Mitglied der Besuch des Stammtisches versagt bleiben, ist zwischen Entschuldigung und Ausrede zu differenzieren. Eine Ausrede kann mit einer Geldstrafe versehen werden.

 

3.   Die Ämter:

 

§3: Es gibt folgende Ämter:

1.   Der Präsident / Präse-Dent

2.   Der Kassenwart / Abzieher

3.   Der Getränkewart / Rohrstopfer

4.   Der stellvertretende Getränkewart / stellvertretender Rohrstopfer

5.   Der Verpflegungswart / Maulstopfer

6.   Der Schriftführer / …ührer

§3.1: Jegliche Ämter müssen bekleidet sein und stehen jedes Jahr neu zur Wahl.

                        §3.1.1: Jedes Mitglied kann auch zur Wiederwahl antreten.

§3.2:  Sollte ein Amt vernachlässigt werden, ist dies zu ahnden. (Weiter unter „Strafen“)

4.   Strafen:

§4: Strafen sind pünktlich(*1) beim Kassenwart zu entrichten. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Kassenwart wöchentlich einen Aufschlag von 1€ berechnen.

§4.1: Wer ohne Entschuldigung nicht beim Stammtisch erscheint, hat 10€ beim Kassenwart zu entrichten.

$4.2: Wer ohne Entschuldigung unpünktlich zum Stammtisch erscheint, wird auch zur Kasse gebeten. Für jede angefangenen 5 Minuten fallen 2€ Strafe an.

§4.3: Wer sein Polo-Shirt (Stammtisch-Hemd) nicht trägt, hat 5€ zu bezahlen.

§4.3.1: Wer sein Polo-Shirt (Stammtisch-Hemd) mutwillig zerstört, wird mit einer Strafe von 10 € belegt.

§4.3.2: Wer sein Polo-Shirt (Stammtisch-Hemd) nicht ehrwürdig behandelt und es verschmutzt, hat 1€ zu bezahlen.

§4.4: Wer ein anderes Stammtischmitglied beleidigt, bezahlt 0,10 € in die Stammtischkasse.

§4.5: Der Erlös, der durch das Benutzen/Erfinden von Phrasen anfällt, kommt einer Gruppe völlig verarmter Schüler/Azubis aus dem Kreis Borken zu Gute. Die Strafe beträgt 0,10 € pro Spruch.

§4.6: Die Arbeit, die durch das Ausscheiden von Körperflüssigkeiten anfällt, muss duch eine Zahlung ausgeglichen werden.

                        §4.6.1: „Kotzen“ kostet demnach 2 €

                        §4.6.2: Derjenige, der sich als Erster auf den Weg zur Toillete begibt,                             hat 0,50 € grundlos (*5) zu entrichten.

§4.7: Wer es nicht schafft ein Saufspiel(*6) zu beenden und frühzeitig ausscheiden muss, muss eine Entschädigung bezahlen. Diese beträgt 2 €.

§4.8: Vernachlässigung (eines Amtes):

§4.8.1: Präsident: Sollte der Präsident eine Anmeldung/Einladung nicht innerhalb der Frist wahrnehmen, so muss er 10 € beim Kassenwart entrichten.

§4.8.2: Sollten jegliche Getränke beim Stammtisch fehlen, so werden die Getränkewarte dafür verantwortlich gemacht und mit einer Strafe von 10  € belegt.

§4.8.3: Wenn der Verpflegungswart nicht für das leibliche Wohl während eines Stammtisches gesorgt hat, so fällt eine Strafe von 2 € an.

§4.8.4: Ausrichter des Stammtisches ist der Reihenfolge nach: Böcker, Lütjann, Meiners, Meis, Mels, Terhechte. Ist dies aufgrund von nicht vorhandener Kapazitäten nicht möglich, ist unverzüglich für Ersatz zu sorgen. Geschieht es nicht, muss eine Strafe in Höhe von 10€ beim Kassen wart entrichtet werden.

§4.9: Stammtisch heißt teilen, man teilt Freude, man teilt Leid, man teilt den wochenendlichen Rausch und man teilt auch seine Geburtstagsgeschenke. In diesem Fall besteht kein Interesse am materiellen Wert, es besteht nur Interesse am Geld. Deshalb ist es Pflicht einen Teil des Geldes in eine Kiste Bier zu investieren und diese dann am nächsten Stammtisch auszugeben.

 

  1. Eigentum des „S.O.S. – drink it yourself“

§5: Das Eigentum des Stammtisches ist sorgfältig zu behandeln, ist das nicht der Fall, wird es unverzüglich bestraft.

§5.1: Zerstörung des „Rotis“: 10 €, zusätzlich muss ein neuer Stiefel besorgt werden.

§5.2: Zerstörung des „Daniel-Meis-Gedächtnisschlauches“: 10€, zusätzlich für Ersatz sorgen

§5.3: Zerstörung von Bierkrügen/Gläsern etc.: 2 €, zusätzlich für Ersatz sorgen

§5.4: Zerstörung der Biersäule: 10€, zusätzlich für Ersatz sorgen

§5.5: Zerstörung/Verlieren des Ordners: 10 €, zusätzlich für Ersatz sorgen

§5.6: Verlust der CDs: Stammtischausrichter hat dafür zu sorgen, dass die CDs auch am Sonntag noch da sind. Ansonsten bezahlt er 2 € pro CD.

§5.7: Zerstörung und Verlust der Schockbecher sowie der Würfel: für Ersatz sorgen

 

6.   Besondere Umstände:

§6: Die Notfallregel besagt, dass unter besonderen Umständen jederzeit und beliebig oft eine Sitzung, auch genannt Stammtisch, ausgerufen werden kann. Auch bei einem „Notfallstammtisch“ besteht Anwesenheitspflicht und es gelten die selben Regeln wie bei einem üblichen Stammtisch.

            §6.1: Besondere Umstände:

-         Volksfeste (Tag der Deutschen Einheit, Bau der Berliner Mauer, jegliche

-          religiöse Feiertage, Karneval, 1. Mai, D-Day)

-         Schützenfest in WÄSKE

-         Weltmeisterschaft, Europameisterschaft

-         Krieg

-         Gutes Wetter = „Grillwetter“

-         FERIEN

-         Urlaub

 

Definition:

(*1) In Kulturen, bei denen die Zeit eine so wichtige Rolle spielt, wie in der postindustriellen Gesellschaft ("Zeit ist Geld"), hat die gesellschaftliche Bedeutung der Pünktlichkeit stark zugenommen. Unpünktlichkeit gilt als unhöflich und eine Verspätung, die eine gewisse Toleranzgrenze über- oder unterschreitet, kann als Beleidigung und Respektlosigkeit wahrgenommen werden.

(*2) Die Geldstrafe ist eine Sanktion gegenüber einem konkreten Verhalten, das in der Regel als Unrecht qualifiziert wird.

(*3) Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen „invectivus“, sowie von franz. und engl. „invective“) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person. Über die strafrechtliche Relevanz hinaus kann die Beleidigung für den Betroffenen als extrem kränkend empfunden werden und ihn in schweren Fällen bis in eine tiefe Sinnkrise hinein stürzen.

(*4) Eine Phrase gleicht einem Sprichwort und bringt eine Diskussion/Aussage auf den Punkt. Sie kann sehr lustig sein, wenn die Umstände stimmen, aber auch eine Lebensweisheit ausdrücken.

(*5)Grundlos: Grundlos ist etwas, was ohne einen Grund gemacht wird. Man könnte auch sagen, „aus Jux und Dollerei“ oder in diesem konkreten Beispiel, dass wir das Geld bezahlen können, weil wir es eh haben.

(*6) Eine moderne Art des Brettspiels, in den 90er-Jahren entstanden und findet ihren Ursprung im westfälischen Münsterland, ist das Saufspiel(deutsch: saufen, =Trinkspiel). Diese Spiele haben hohes Suchtpotential, führen aber zur allgemeinen Erheiterung, jedoch bei übermäßigem Pech/bei übermäßiger Dummheit auch zu starken Verdauungsproblemen. Interessant macht diese Spiele, dass es hier weniger um sportliche Aspekte wie Kraft, Ausdauer und Schnelligkeit im Rennen und Laufen geht, sondern um diese Aspekte im übertragenen Sinn. So hat derjenige die größten Siegeschancen, der entweder am meisten Glück besitzt, am besten mogelt oder am schnellsten schluckt. Dies führt dazu, dass auch übergewichtige Personen Erfolg haben und sich durch Trinkspiele profilieren können. Ein besonderer Reiz ist das Spielen mit Alkohol, jedoch sollte man aufpassen, da hochprozentige Spirituosen über erhebliche Nebenwirkungen verfügen, die man auf keinen Fall unterschätzen darf. Letztendlich besteht eine große Möglichkeit neue Leute kennen zu lernen und viel Spaß zu haben.

 

In diesem Sinne wünsche ich, der Präsident, allen Beteiligten ein frohes Schaffen und gesellige Abende.

 

 
 

Es waren schon 16735 Besucher (129055 Hits) hier!

 

 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden